Die Organisation und der Aufbau der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Die VGem besteht aus den Abteilungen I, II und III.
Unter die Abteilung I fällt die Bauleitplanung/-verwaltung und das Beitragswesen. Die Abteilung II (Finanzwesen) besteht aus der Kämmerei und der Kassenverwaltung. Die Abteilung III (Bürgerdienste) beinhaltet das Standesamt, das Ordnungs- und Einwohnermeldeamt. Unser Organigramm zeigt Ihnen den Aufbau unserer VGem auf einen Blick.
Bei ihrem Besuch in unserem Hause werden Sie von unserem digitalen Wegeleitsystem im Eingangsbereich des Erdgeschosses schnell und einfach zur sachbearbeitenden Abteilung/Person geführt.
Die Verwaltungsgemeinschaft vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten des sog. übertragenen Wirkungskreises. Dies sind Aufgaben, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat, wie z.B. Meldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Standesamtwesen.
Hier haben die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft nur das Recht, sich zu informieren, aber keine Befugnisse, Anordnungen zu treffen.
Die Entscheidungen für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft -wie Personal, Haushalts- und Organisationsfragen– werden durch den Gemeinschaftsvorsitzenden oder die Gemeinschaftsversammlung getroffen.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen im administrativen Bereich.
Sie hilft auch bei Themen, die von anderen Ämtern bearbeitet werden. Viele relevante Formblätter und Anträge werden hierzu bereit gehalten.
In der Regel können auch die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden während der Amtsstunden in den einzelnen Gemeinden Auskunft erteilen und in so mancher Angelegenheit helfen.