Überblick über die Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Im Freistaat Bayern wurde nach Abschluß der Landkreisreform zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ab Mitte der 70er Jahre die Gemeindegebietsreform durchgeführt. Hierbei entstanden neben Einheitsgemeinden auch die Verwaltungsgemeinschaften (VGem). Während die erstgenannten politisch und verwaltungsmäßig selbständig blieben, wurde bei den Verwaltungsgemeinschaften die zentrale Verwaltung der Mitgliedsgemeinden angesiedelt.
Am 1. Mai des Jahres 1978 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, bestehend aus dem Markt Helmstadt mit Gemeindeteil Holzkirchhausen, der Gemeinde Holzkirchen mit Gemeindeteil Wüstenzell, dem Markt Neubrunn, dem Markt Remlingen und der Gemeinde Uettingen, gegründet.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft nahm in der vom Markt Helmstadt gegen Entgelt "bereitgestellten alten Schule" und im Jahr 2011 endgültig erworbenen Gebäude (Im Kies 8) seine Arbeit auf. Die Gesamtzahl der Einwohner betrug damals 7.613. Aufgrund einer Korrektur der Gebietsreform erhielten die VGem-Mitgliedsgemeinden ab 2.000 Einwohner die Möglichkeit, verwaltungsmäßig wieder selbständig zu werden. Aus diesem Grunde schied der Markt Neubrunn mit Ablauf des 31.12.1979 aus der VGem Helmstadt wieder aus
Die VGem als Dienstleister
Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist, für die Mitgliedgemeinden Helmstadt, Holzkirchen, Remlingen und Uettingen ein gemeinsames Dienstleistungszentrum zu schaffen und gleichzeitig die Selbständigkeit der Gemeinden zu erhalten.
Bürgerinnen und Bürgern können in unserer Geschäftsstelle fachkundig, schnell und umfassend beraten werden. Derzeit sind bei der VGem Helmstadt 14 Voll- oder Teilzeitbeschäftigte angestellt, die vor allem Ihnen zur Verfügungen stehen.
Die VGem als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsarbeiten für ihre Mitgliedsgemeinden.
Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.
Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:
- die gemeindliche Entwicklungsplanung
- die Bauleitplanung (z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
- die Baureifmachung von überplanten Gebieten
- das Fremdenverkehrswesen
- der örtliche Brandschutz
- das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen (Budgetrecht)
- die Wasserversorgung- und die Abwasserbeseitigung
- das Bestattungswesen
- uvm.
Eine abschließende Darstellung ist nicht möglich – der eigene Wirkungskreis ist allumfassend.
Bei all diesen Aufgaben ist die VGem ausführendes Organ; sie bereitet vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.
Im übertragenen Wirkungskreis handelt die VGem dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.
Zu dem Aufgabengebiet gehören z.B.:
- Aufgaben des Standesamtes
- Aufgaben der Meldebehörde
- Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde
- Erfassen der Wehrpflichtigen
- Ausstellen der Lohnsteuerkarten
- Vollzug der Wahlgesetze
- Mitwirken bei statistischen Erhebungen
- Beglaubigungstätigkeit
- Aufgaben der Fundbehörde
- Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
- Renten- und Sozialangelegenheiten
Die VGem unterstützt die Bürger bei allen behördlichen Angelegenheiten. Sie informiert, gibt Hilfestellung und hält Formulare bereit. In vielen Fällen bleibt den Bürgern der Weg zu anderen Behörden erspart.
Die VGem Helmstadt zählt heute 6.997 Einwohner (Stand 30.06.2020). Sie ist eine der größten, modernsten und technisch innovativsten Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Würzburg.
Gemeinschaftsvorsitzender ist 1. Bürgermeister Daniel Bachmann (Gemeinde Holzkirchen). Seine Stellvertreter sind 1. Bürgermeister Günter Schumacher aus Remlingen und 1. Bürgermeister Edgar Schüttler aus Uettingen.
Die vier Mitgliedsgemeinden haben für die Gemeinschaftsversammlung aus den Gemeinderäten zwölf Vertreter entsandt.
Die Größe der durch die Verwaltungsgemeinschaft zu verwaltenden Gemeindegebiete beträgt 6.519,5 km².
Diese teilt sich wie folgt auf:
- Remlingen: 2.044,4 ha
- Uettingen: 1.352,6 ha
- Holzkirchen: 518,8 ha
- Wüstenzell: 324,3 ha
- Helmstadt: 1.562,4 ha
- Holzkirchhausen: 717,0 ha